Wer Mitglied in der ´´´GIBeT werden kann, ist in § 3, Abs. 1, der Satzung geregelt. Dort heißt es:
"Natürliche Personen, die hauptberuflich in der Studien-, Studentinnen- und Studentenberatung tätig sind oder waren, können Mitglieder des Vereins werden. Weitere natürliche Personen sowie juristische Personen öffentlichen Rechts oder deren Einrichtungen, soweit sie sich mit Studien-, Studentinnen- und Studentenberatung an Hochschulen befassen, solche anbieten oder finanzieren, können Fördermitglieder werden. Fördermitglieder haben kein Stimmrecht."
Mitgliedsantrag für Einzelpersonen. Abbuchungsvollmacht im Anhang | 246 K | |
Mitgliedsantrag für Einrichtungen der Studienberatung. Abbuchungsvollmacht im Anhang | 210 K |
Die Mitgliederversammlung hat folgende Mitgliedsbeiträge beschlossen:
Wer | Höhe |
|---|---|
Mitglieder | 25,- € pro Jahr |
Fördermitglieder (natürliche Personen) | 25,- € pro jahr |
Fördermitglieder (juristische Personen) | 200,- € pro Jahr |
Der Beitrag wird mit dem Eintritt des Mitglieds fällig. In den folgenden Jahren jeweils zum 1. Januar.
Stefan Hatz
c/o Universität Greifswald
Zentrale Studienberatung
Rubenowstraße 2
17487 Greifswald
Tel. 03834 86-1297
Stefan.Hatz(at)gibet.de